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    Home»Glossar»Punktesystem & Bußgeldkatalog»Verjährungsfrist
    Punktesystem & Bußgeldkatalog

    Verjährungsfrist

    15. Juli 2025Lesezeit: 1 Minute
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    Definition: Verjährung (Deutschland) bezeichnet die Undurchsetzbarkeit eines Anspruchs oder die Verfolgbarkeit einer Straftat durch Zeitablauf. Die Verjährungsfristen variieren je nach Art des Anspruchs oder der Straftat.

    Erklärung: Die Verjährungsfrist ist ein rechtlicher Zeitraum, nach dem Ansprüche oder Straftaten nicht mehr durchgesetzt oder verfolgt werden können. In Deutschland variiert die Dauer dieser Fristen je nach Art des Anspruchs oder der Straftat. Beispielsweise beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche in der Regel drei Jahre. Das bedeutet, dass ein Gläubiger innerhalb dieser Zeit seine Forderungen geltend machen muss, sonst verliert er das Recht, diese durchzusetzen. Im Strafrecht ist die Verjährung ebenfalls wichtig: Je nach Schwere der Tat kann die Frist unterschiedlich lang sein. So verjähren schwerwiegende Straftaten wie Mord nicht, während weniger schwere Delikte nach einer bestimmten Zeit nicht mehr verfolgt werden können. Ein Beispiel: Wenn jemand eine Geldforderung hat, die nach drei Jahren nicht geltend gemacht wurde, kann der Schuldner die Zahlung verweigern, da die Verjährung eingetreten ist. Es ist also wichtig, die Fristen im Auge zu behalten, um Ansprüche rechtzeitig durchzusetzen.

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    Kategorie: Punktesystem & Bußgeldkatalog

    Einzelnachweis:
    de.wikipedia.org

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