Definition: Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten ist in §§ 49a ff OWiG geregelt und damit gemäß § 23 Abs. 3 …
Erklärung: Der Datenschutz bei der Verkehrsüberwachung bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der Überwachung des Straßenverkehrs erfasst werden. In Deutschland regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die Verarbeitung dieser Daten, insbesondere in den Paragraphen 49a ff. Dies bedeutet, dass bei der Erfassung von Verkehrsverstößen, wie Geschwindigkeitsübertretungen oder Fahren unter Alkoholeinfluss, bestimmte Datenschutzbestimmungen eingehalten werden müssen. Beispielsweise dürfen die gesammelten Daten nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden, und die betroffenen Personen haben das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten. Ein praktisches Beispiel: Wenn Sie geblitzt werden, wird Ihr Kennzeichen erfasst, und die zuständige Behörde muss sicherstellen, dass Ihre Daten sicher gespeichert und nur für die Bearbeitung des Verstoßes verwendet werden. Der Schutz Ihrer Daten ist also ein wichtiger Aspekt der Verkehrsüberwachung, der sicherstellt, dass Ihre Privatsphäre respektiert wird, während gleichzeitig die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt.
Kategorie: Rechtliche Aspekte
Einzelnachweis:
friesland.de