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    Home»Glossar»Sonstige Begriffe»Dashcam-Gesetzgebung
    Sonstige Begriffe

    Dashcam-Gesetzgebung

    15. Juli 2025Lesezeit: 1 Minute
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    Definition: Die Dashcam-Gesetzgebung in Deutschland regelt die Nutzung von Dashcams im Straßenverkehr. Grundsätzlich ist der Einsatz von Dashcams erlaubt, jedoch müssen bestimmte datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Personen, die im Aufzeichnungsbereich der Kamera stehen.

    Erklärung: Die Dashcam-Gesetzgebung in Deutschland regelt, wie und unter welchen Bedingungen Dashcams, also Kameras, die im Auto installiert sind, verwendet werden dürfen. Grundsätzlich ist die Nutzung von Dashcams erlaubt, was bedeutet, dass Autofahrer diese Geräte in ihren Fahrzeugen anbringen können, um beispielsweise Unfälle oder gefährliche Situationen aufzuzeichnen. Allerdings gibt es wichtige datenschutzrechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. Insbesondere dürfen Personen, die im Aufzeichnungsbereich der Kamera stehen, nicht gegen ihren Willen gefilmt werden. Das bedeutet, dass die Aufnahmen nicht einfach ohne Zustimmung der Betroffenen gemacht werden dürfen. Ein Beispiel: Wenn Sie mit Ihrer Dashcam einen Unfall aufzeichnen, dürfen Sie die Aufnahmen nur verwenden, wenn die betroffenen Personen damit einverstanden sind oder wenn es zur Klärung des Unfallhergangs notwendig ist. Es ist also wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren, bevor man eine Dashcam nutzt.

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    Kategorie: Sonstige Begriffe

    Einzelnachweis:
    adac.de

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