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    Home»Glossar»Sonstige Begriffe»Einspruch gegen Bußgeldbescheid
    Sonstige Begriffe

    Einspruch gegen Bußgeldbescheid

    15. Juli 2025Lesezeit: 1 Minute
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    Definition: Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

    Erklärung: Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist ein rechtliches Mittel, das Ihnen zusteht, wenn Sie mit einem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind. Sie haben dafür eine Frist von zwei Wochen, die ab dem Datum der Zustellung des Bescheids beginnt. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihren Einspruch schriftlich bei der zuständigen Behörde einreichen. Es ist wichtig, dass Sie dabei die Gründe für Ihren Einspruch klar darlegen. Mögliche Gründe können formale Fehler im Bescheid oder Zweifel an der Richtigkeit der Messung sein. Zum Beispiel, wenn Sie der Meinung sind, dass die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft war oder dass Sie nicht der Fahrer waren, der das Vergehen begangen hat. Ein gut begründeter Einspruch kann dazu führen, dass das Bußgeld aufgehoben oder reduziert wird. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, kann es hilfreich sein, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden, der Sie unterstützen kann.

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    Kategorie: Sonstige Begriffe

    Einzelnachweis:
    adac.de

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