Definition: E-Scooter, auch E-Stehroller oder E-Tretroller genannt, sind Elektrokleinstfahrzeuge und dürfen seit dem 15.06.2019 am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen. Sie müssen auf Radwegen oder, wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Fahrbahn fahren. Gehwege sind tabu.
Erklärung: E-Scooter, auch bekannt als E-Stehroller oder E-Tretroller, sind eine Form von Elektrokleinstfahrzeugen, die seit dem 15. Juni 2019 in Deutschland legal am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Diese modernen Fortbewegungsmittel bieten eine umweltfreundliche und praktische Möglichkeit, sich in Städten fortzubewegen. E-Scooter dürfen auf Radwegen oder, wenn keine Radwege vorhanden sind, auf der Fahrbahn genutzt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Gehwege für E-Scooter tabu sind, um die Sicherheit von Fußgängern zu gewährleisten. Die maximale Geschwindigkeit, die mit einem E-Scooter erreicht werden darf, liegt bei 20 km/h. Um sicher und regelkonform zu fahren, sollten Nutzer die Verkehrsregeln beachten, wie das Fahren auf den vorgesehenen Wegen und das Tragen eines Helms, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein Beispiel: Wenn Sie in der Stadt unterwegs sind und schnell von einem Ort zum anderen gelangen möchten, können Sie einen E-Scooter mieten, um Staus zu vermeiden und gleichzeitig umweltbewusst zu handeln.
Kategorie: Sonstige Begriffe
Einzelnachweis:
umweltbundesamt.de