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    Home»Glossar»Sonstige Begriffe»Tattagprinzip bei Verjährung
    Sonstige Begriffe

    Tattagprinzip bei Verjährung

    15. Juli 2025Lesezeit: 1 Minute
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    Definition: Das Tattagprinzip besagt, dass die Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide ab dem Tag des Verstoßes (Tattag) zu laufen beginnt und nicht erst mit der Rechtskraft des Bescheids.

    Erklärung: Das Tattagprinzip ist ein wichtiger Begriff im Verkehrsrecht, der sich auf die Verjährung von Bußgeldbescheiden bezieht. Es besagt, dass die Frist zur Verjährung ab dem Tag des Verkehrsverstoßes, also dem sogenannten Tattag, beginnt. Dies bedeutet, dass nicht der Zeitpunkt zählt, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, sondern der Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Zum Beispiel, wenn Sie am 1. Januar einen Verkehrsverstoß begehen, beginnt die Verjährungsfrist an diesem Tag zu laufen. In der Regel beträgt diese Frist drei Monate, innerhalb derer der Bußgeldbescheid erlassen werden muss. Wenn dieser Zeitraum verstreicht, kann der Bußgeldbescheid nicht mehr durchgesetzt werden. Das Tattagprinzip ist entscheidend, um zu verstehen, wie lange Sie für einen bestimmten Verstoß verantwortlich sind und wann Sie mit einer Verjährung rechnen können.

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    Kategorie: Sonstige Begriffe

    Einzelnachweis:
    bussgeld-info.de

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