Browsing: Fahrverbot

Bei Festsetzung einer Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, kann ihr die Ver- waltungsbehörde nach § 25 StVG oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Bei Aburteilung einer Straftat, kann das Gericht nach § 44 StGB für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.